so habe nichts konkretes darüber gefunden. Also habe heute an der Ampel die Haltelinie bei noch gelb etwas überfahren und mich verschätzt. Bei rot aber eindeutig gestanden! Der Starenkasten löste aus und nach gefühlt 2 bis 3 Sekunden später ein weiteres Bild von meinem Antlitz gemacht. Tadaaaa, ich stand immer noch genau so da. Nun wollte ich im Netz auf die schnelle fündig werden, aber nichts was mir wirklich weiter hilft. Ich denke das ich nicht meinen Anwalt bemühen muss und max. 10,00 € wegen Missachtung der Haltelinie bekomme. Ist das wem schon mal passiert und was waren die Folgen?
bei rot geblitzt verkehrsbedingt gestandenen!
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So heute etwas mehr Zeit zur Recherche gefunden und bin auf folgendes gestoßen...
www.expertehilft.de schrieb:
Es ist jedoch nicht immer dasselbe, wenn eine rote Ampel überquert wird. Es kommt maßgeblich auf die Dauer der Rotphase der Ampel an. Sollte die Ampel weniger als eine Sekunde rot gewesen sein, wenn der Gefahrenbereich betreten wird, liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt an, an dem die Haltelinie überquert wurde . Wenn keine Haltelinie vorhanden ist, ist das Einfahren in den Gefahrenbereich maßgeblich. Ein Rotlichtverstoß liegt nicht vor, wenn die Haltelinie überfahren wird, der Fahrer aber noch vor, beispielsweise, der Kreuzung zum Stehen kommt. Dies ist ein sogenannter Haltelinienverstoß. Ein einfacher Rotlichtverstoß wird mit einer Strafe von 90€ und einem Punkt in Flensburg verhängt.
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